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Blog zum Hinweisgeberschutz

News und Praxis

von Karsten Böhm 16 Feb., 2024
Am 17.12.2023 lief die letzte Frist für die Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz - kurz HinSchG für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ab. Das Gesetz trat am 02. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und Kommunen hätten bereits seit Sommer 2023 die Meldestelle einrichten und betreiben müssen. Anders als bei der Einführung der DSGVO, haben viele Unternehmen die Frist verstreichen lassen. Neben den aktuellen Krisen und den vielen Herausforderungen in anderen Regelungsbereichen ist vor allem auch das Wissen über die tatsächlichen Pflichten für Unternehmen ein Problem. Beschäftigte, die sich um die Sache "kümmern" sollen, sind oft überfordert. Viele Unternehmen scheuen auch die Kosten, die nach DSGVO etc., nun auch in diesem Bereich auf sie zukommen. Oft wird nun ein Hinweisgeberportal bei einem der vielen Anbieter gebucht, damit eine Meldestelle vorhanden ist. Das Portal allein reicht aber nicht aus. Auch das Aufhängen eines speziellen Briefkastens oder eine E-Mai-Adresse ist nicht ausreichend. Die Meldestelle ist dann "technisch" vorhanden, das Gesetz jedoch verlangt auch, dass die Meldestelle betrieben wird. Hierzu brauchen die Unternehmen Personal. Dieses Personal muss auch entsprechend geschult werden. Und ein Meldestellenbeauftragter wird nicht ausreichen, da Urlaub und andere Abwesenheiten voraussehbar sind. In Anbetracht der einzuhaltenden Fristen ist es nicht empfehlenswert, die Meldestelle unbesetzt zu lassen. Wir haben bei Planung unseres Angebots entschieden, es den Unternehmen so einfach, wie möglich zu machen. Sie wählen Ihren Meldekanal über die Zentrale-Meldestelle.de und erhalten das Betreiben der Meldestelle all-inclusive dazu. Der Meldekanal wird von uns abgesichert, zum Beispiel durch Auswahl der richtigen Partner und Verschlüsselungsmaßnahmen. Unsere Juristen prüfen den Sachverhalt, stellen die Einhaltung der Fristen sicher, führen eine professionelle Kommunikation mit den Hinweisgebenden/Whistleblowern. Zudem wird der Sachverhalt einer Erstprüfung mit Ersteinschätzung für das Kundenunternehmen durch unsere Juristen durchgeführt. So müssen Kundenunternehmen nur den Meldekanal veröffentlichen und dann anhand unserer Ersteinschätzung Entscheidungen über weitere Maßnahmen treffen. Auch die Buchung unseres Angebots ist schnell erledigt. Auf unserer Webseite unter dem Button "Bestellen" haben Unternehmen in unter fünf Minuten die Meldestelle all-inklusvie des Betreibens der Meldestelle bestellt. Vertrauen auch Sie unserem umfassenden, professionellen Rundum-Service zur Meldestelle Hinweisgeber. Für Sie einfach und automatisch. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und Ihre Bestellung. Nicht vergessen - all inklusive.
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