Ihre All-inclusive-Meldestelle. Wir stellen Ihnen einen Meldekanal zur Verfügung. Alle gesetzlichen Vorgaben werden erfüllt. Sie müssen nur den Meldekanal veröffentlichen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen wird sichergestellt.
Soweit Sie die Meldung per E-Mail auswählen, stellen Sie Ihren potentiellen Hinweisgebern bitte eine Anleitung zur Verfügung, wie per .zip-Datei und Passwort sicher kommuniziert werden kann.
Buchen Sie ein
Hinweisgeberportal,
richten wir Ihre Meldestelle, wahlweise auch unter Ihrem Branding, ein. Die Meldestelle steht für Ihre Hinweisgeber 24/7 bereit. Über einen speziellen Link kommen Hinweisgeber zur Ihrer Meldestelle im Hinweisgeberportal.
Unsere Juristen von der Zentralen Meldestelle übernehmen die initiale Ersteinschätzung eines eingegangen Hinweises von Hinweisgebern. Es erfolgt eine erste Beurteilung des Hinweises. Gleichzeitig wird der Sachverhalt dokumentiert.
Die Meldung wird einer Kategorie zugeordnet und auf Plausibilität geprüft. Die Erstprüfung erfolgt durch unsere Juristen. Sie erhalten eine kurze Stellungnahme für das weitere Vorgehen, eine Ersteinschätzung.
So erhalten Sie bereits im ersten Schritt eine praktische Handlungsempfehlung und können auf dieser Grundlage Ihre Entscheidung über weitere Maßnahmen treffen.
Sie wollen Sicherheit? Unsere Juristen/ Rechtsanwälte können die komplette Bearbeitung des Hinweises übernehmen. Unser Team vereint interdisziplinäres Fachwissen und langjährige Praxis-, Prüf- und Beratungserfahrungen.
Sie stellen einfach die notwendigen Informationen bereit. Die Informationen werden geprüft und durch Gespräche gemeinsam mit Ihrem Unternehmen der Sachverhalt ermittelt. Sie erhalten eine umfassende Prüfung des Falls mit Handlungsempfehlungen.
Der Aufwand variiert je nach Fall und Umfang, deshalb besprechen wir den Preis fallbezogen vorab gemeinsam.
Wenn gewünscht, nehmen wir den Hinweis vor Ort in Ihrer Organisation oder beim Hinweisgeber auf. Wir führen das Interview mit dem Hinweisgeber. Der Hinweisgeber erhält eine Eingangsbestätigung. Wir nehmen den Hinweis auf, dokumentieren rechtskonform und erstellen für Sie eine Ersteinschätzung des Sachverhalts. Soll auch vor Ort ermittelt werden und Interviews in der Organisation durchgeführt werden, vereinbaren wir mit Ihnen dies vorab.
In Einzelfällen möchten Hinweisgeber den Hinweis Ihre Organisation betreffend, telefonisch übermitteln.
Bei der telefonischen Entgegennahme sind aus juristischer Sicht einige Punkte zu beachten.
Wenn gewünscht, vereinbaren wir zusätzlich, den Hinweis als Ihre Meldestelle telefonisch entgegen zu nehmen. Wir stellen für Sie den rechtskonformen Prozess sicher.
Ihre Meldestelle soll nach dem Gesetzgeber den eigenen Mitarbeitern, überlassenen Leiharbeitern und auch Dritten, die mit Ihrer Organisation zusammenarbeiten, zur Verfügung stehen. Es kann vorkommen, dass ein Hinweisgeber eine Meldung anonym abgeben möchte. Dies ist über Ihr Meldeportal bei Zentrale-Meldestelle.de kostenfrei möglich.
Auf Wunsch kann dies auch für telefonische Entgegennahmen von Hinweisen vereinbart werden.